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   BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R   

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https://dejure.org/2005,7497
BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R (https://dejure.org/2005,7497)
BSG, Entscheidung vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R (https://dejure.org/2005,7497)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 17/04 R (https://dejure.org/2005,7497)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Verlängerung der Erlöschensfrist - Unterhaltsgeldbezug - keine Gleichstellung der Unterhaltsleistungen der freien Förderung - Verfassungsmäßigkeit - Versicherungspflicht - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Bezug von Übergangsgeld von einem Rehabilitationsträger; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt auf der Tatbestandsseite voraus, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch), verletzt und dadurch dem Betroffenen einen Nachteil zufügt (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).

    Mangels einer Pflichtverletzung der Beklagten ist auch nicht weiter darauf einzugehen, ob - wie vom LSG ausgeführt - selbst bei (unterstelltem) Fehlverhalten der Beklagten die Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs nicht in Frage kommt, weil ein Nachteilsausgleich auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und SozR 4-4300 § 137 Nr. 1, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen - jeweils mwN).

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt auf der Tatbestandsseite voraus, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch), verletzt und dadurch dem Betroffenen einen Nachteil zufügt (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt auf der Tatbestandsseite voraus, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch), verletzt und dadurch dem Betroffenen einen Nachteil zufügt (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Das BSG hatte zu dem in § 107 Satz 1 Nr. 5d AFG geregelten Gleichstellungstatbestand entschieden, dass Zeiten des Bezugs von Uhg nach den "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" nicht als gleichgestellte Zeiten der Erfüllung der Anwartschaft für einen Anspruch auf Alg dienten (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Eine erweiternde Auslegung dieser Vorschrift hat das BSG im Hinblick auf den eindeutigen, eingegrenzt formulierten Wortlaut der Vorschrift und die mit einer entsprechenden Rechtsanwendung verbundene Ausweitung der Leistungsansprüche abgelehnt (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 2236/00
    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Die gegenteilige Rechtsansicht des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 19. März 2003 (L 5 AL 2236/00 - veröffentlicht in juris), Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung bestehe auch für Zeiten des Bezuges von dem Uhg ähnlichen Unterhaltsleistungen während einer Maßnahme der freien Förderung, unterliegt erheblichen Bedenken.
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Eine vor Beginn der Maßnahme zu treffende Feststellung der Förderungsfähigkeit gemäß § 86 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung, die nach der Rspr des Senats durch Verwaltungsakt zu erfolgen hat (BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1), hatte das Arbeitsamt nicht getroffen und sie war im Übrigen auch weder von der Klägerin noch vom Maßnahmeträger begehrt worden.
  • LSG Berlin, 14.02.2003 - L 4 AL 23/02

    Fortzahlung von Arbeitslosenhilfe - Alhi - nach mehr als einjährigem Bezug von so

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Eine Regelungslücke liegt nicht vor (zur vergleichbaren Problematik des Erlöschens des Alhi-Anspruchs durch Bezug des sog Meister-BAföG vgl LSG Berlin vom 14. Februar 2003 - L 4 AL 23/02 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Mangels einer Pflichtverletzung der Beklagten ist auch nicht weiter darauf einzugehen, ob - wie vom LSG ausgeführt - selbst bei (unterstelltem) Fehlverhalten der Beklagten die Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs nicht in Frage kommt, weil ein Nachteilsausgleich auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und SozR 4-4300 § 137 Nr. 1, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen - jeweils mwN).
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 39/87

    Nichtgleichstellung des Bezuges von Unterhaltsgeld mit dem Bezug von

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
    Das Erlöschen hat daher zur Folge, dass trotz nunmehrigen Wiedervorliegens der übrigen Voraussetzungen nicht mehr auf die früher verwirklichte Anwartschaft zurückgegriffen werden kann (BSG SozR 4100 § 135 Nr. 3).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Der Senat hat zur Nichtberücksichtigung von Zeiten, die im Rahmen der so genannten freien Förderung nach § 10 SGB III gefördert worden waren, bereits dargelegt, dass sich aus dem aus der Entstehungsgeschichte herzuleitenden Zweck des Verlängerungstatbestandes keine Hinweise auf das Erfordernis einer erweiternden Auslegung ergeben (BSG SozR 4-4300 § 196 Nr. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2005 - L 3 AL 121/03

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Zwar hat das BSG mittlerweile mit Urteil vom 19. Januar 2005 (B 11a/11 AL 17/04 R) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass Leistungen der freien Förderung nach § 10 SGB III dem Bezug von Uhg nicht gleichzusetzen sind, weil der Verlängerungstatbestand des § 196 Satz 2 Nr. 4 SGB III nicht erweiternd ausgelegt werden kann.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2011 - L 1 R 32/08

    Anspruch auf Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen im Wege des

    Das ESF-Unterhaltsgeld sei keine Entgeltersatzleistung nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (unter Verweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. Januar 2005, Az: B 11 a/11 AL 17/04 R, dokumentiert in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 8 AL 126/04
    Hinzu kommt, dass es sich bei den Streckungstatbeständen des § 196 Satz 2 SGB III um Ausnahmen handelt, die abschließend sind (so auch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III Loseblatt-Kommentar § 196 Rdnr 78; ausführlich Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 19. Januar 2005 - B 11 AL 17/04 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 7 AL 6/12
    Danach kann eine Verletzung der dem Versicherungsträger gegenüber dem Versicherten obliegenden Betreuungspflicht (vgl. §§ 14, 15 SGB I) dazu führen, dass der Versicherungsträger einen dadurch entstandenen sozialrechtlichen Nachteil oder Schaden des Versicherten ausgleichen muss, indem er eine (rechtmäßige) Amtshandlung vornimmt und so den Zustand herstellt, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde (BSG, Urteil vom 30.03.2011, Az.: B 12 AL 2/09 R mwN.) Erforderlich ist ein Kausalzusammenhang ("dadurch") zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Nachteil (BSG, Urteil vom 19.01.2005, Az.: B 11a/11 AL 17/04 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2005 - L 8 AL 19/05
    Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, wenn der Gesetzgeber beim Verlängerungstatbestand des § 196 Satz 2 SGB III a.F. andere Fallgestaltungen nicht entsprechend berücksichtigt hat (vgl. z. B. zur Erwerbsunfähigkeitsrente: BSG SozR 3-4300 § 434 b Nr. 1; zu Förderleistungen nach § 10 SGB III: BSG SozR 4-4300 § 196 Nr. 2; zum Erziehungsurlaub und Erziehungsgeldbezug: BSG vom 19. Januar 2005 - B 11e/11 AL 41/04 R - ).
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